Exinda Hardware Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie diese Hardware-Verkaufsbedingungen (die "Verkaufsvereinbarung"), bevor Sie die Hardware-Appliance-Produkte (die "Hardware") von Exinda, Inc., seinen verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Lizenzgebern (im Folgenden "Exinda") verwenden. Mit dem Abschluss Ihrer Online-Bestellung (oder Ihrer Bestellung im Rahmen des Try-and-Buy-Programms von Exinda) erklären Sie sich als Käufer der Hardware von Exinda ("Sie" oder "Kunde") mit den Bedingungen dieses Kaufvertrags einverstanden, und Sie erklären sich gegebenenfalls auch damit einverstanden, jeden Endbenutzer ("Endbenutzer"), in dessen Namen Sie diesen Kauf tätigen, an die Bedingungen dieses Kaufvertrags zu binden (Kunde und Exinda werden im Folgenden einzeln als "Partei" und zusammen als "Parteien" bezeichnet). Wenn Sie bzw. der Endbenutzer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, schließen Sie Ihre Bestellung nicht ab oder geben Sie die Hardware sofort nach Erhalt zurück, ohne sie zu benutzen, wenn die Bestellung bereits aufgegeben wurde.
Zahlung; Kaufpreis und zugehörige Gebühren. Die Zahlung muss zum Zeitpunkt der Bestellung erfolgen, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Der Kunde zahlt den Gesamtkaufpreis zuzüglich Versandkosten, wie in der per E-Mail zugesandten Rechnung angegeben. Der Kunde ist außerdem für alle Steuern verantwortlich, die im Zusammenhang mit diesem Kauf und dem Import der Hardware anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern, Importsteuern/Zölle/Zölle und andere ähnliche Steuern, die von staatlichen Stellen erhoben werden. Darüber hinaus trägt der Kunde die Verantwortung für die Meldung von Käufen und/oder Importen gemäß den örtlichen Gesetzen an seinem Geschäftssitz und/oder an dem Ort, an den die Hardware von Exinda geliefert wird.
Eigentum; Risiko des Verlustes. Das Eigentum an der Hardware geht auf den Kunden über, wenn die Hardware vollständig bezahlt ist. Exinda trägt jedoch die gesamte Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung der Hardware während des ersten Versands nach dem Kauf und bis zum Erhalt der Hardware durch den Kunden, es sei denn, der Kunde wählt seine eigene Versandart. Im Falle einer Reparatur trägt der Kunde das Verlustrisiko für die Rücksendung der Hardware, aber Exinda trägt es nach der Reparatur und bei der Rückgabe an den Kunden.
Eingeschränkte Garantien. Exinda gewährleistet die Hardware für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Lieferdatum (die "Gewährleistungsfrist") gegen Material- und Verarbeitungsfehler bei normalem Gebrauch (die "Gewährleistung"), unter der Voraussetzung, dass die Hardware vollständig bezahlt worden ist. Eine erweiterte Garantie kann erworben werden und unterliegt den Bestimmungen der Hardware-Garantieerweiterung, die unter https://www.exinda.com/legal (oder bei einem von Exinda benannten Nachfolger oder verwandten Standorten) zu finden ist und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann. Die Garantiezeit beginnt nicht neu zu laufen, wenn der Kunde während des RMA-Prozesses ein Ersatzgerät und/oder eine Ersatzsoftware erhält, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Exinda lehnt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder gegen versteckte oder verborgene Mängel. Die Verantwortung von Exinda für Garantieansprüche beschränkt sich auf Reparatur oder Ersatz. Exinda behält sich das Recht vor, diese Garantie jederzeit nach eigenem Ermessen und unter Benachrichtigung des Kunden zu ändern.
Exinda garantiert nicht, dass die Hardware oder die durch die Hardware geschützten Netzwerke oder Systeme frei von Schwachstellen, Eindringlingen, Angriffen oder anderen Schäden sind. Exinda garantiert nicht, dass der Betrieb der Hardware ununterbrochen oder fehlerfrei ist. Exinda haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung von Anweisungen zur Verwendung der Hardware entstehen. Diese Garantie gilt nicht für: (a) für Verschleißteile, wie z.B. Batterien, es sei denn, der Schaden ist auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen; (b) für kosmetische Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kratzer, Dellen und gebrochenes Plastik an den Anschlüssen; (c) für Schäden, die durch Unfall, Missbrauch, unsachgemäßen Gebrauch, Vernachlässigung oder nicht ordnungsgemäße Wartung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wasserschäden und/oder Kondensation oder falsche Temperaturen während der Lagerung) oder unsachgemäße Installation verursacht wurden; (d) Schäden, die durch elektrische Störungen oder höhere Gewalt verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unruhen, Krieg, Überschwemmungen, Feuer, Nagetiere oder Insekten; (e) wenn die Seriennummern des Herstellers von der Hardware entfernt wurden; und (f) Schäden, die während des Transports (aufgrund unsachgemäßer Verpackung durch den Kunden) vom Kunden zu Exinda verursacht wurden, wenn die Hardware zur Reparatur eingeschickt wird.
Diese Garantie erlischt sofort, wenn Reparaturen, Modifikationen (einschließlich Upgrades, Erweiterungen oder die Verwendung oder Hinzufügung von Teilen oder Zubehör, die nicht vom Hersteller stammen), Änderungen oder andere Dienstleistungen versucht werden, die nicht von Exinda durchgeführt wurden. In diesem Zusammenhang sollte die Integrität des Gerätegehäuses (auch bekannt als die Box) aus keinem Grund verletzt werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich von Exinda schriftlich genehmigt.
Technischer Support. Exinda bietet dem Kunden technischen Support gemäß den jeweils gültigen Supportrichtlinien (siehe https://www.exinda.com/legal oder von Exinda benannte Nachfolge- oder verwandte Stellen) und gemäß der im nachstehenden Abschnitt genannten Garantie, es sei denn, die vollständige Zahlung für den Kauf der Hardware ist nicht eingegangen. Exinda antwortet auf Support-Probleme des Kunden per Telefon oder per E-Mail (Kontaktinformationen finden Sie unter dem obigen Support-Link). Wenn ein Support-Problem nicht per Telefon oder E-Mail behoben werden kann, erhält der Kunde Anweisungen zur Rücksendung (siehe den Abschnitt "Reparatur" oben): Englisch, Tschechisch, Deutsch und Russisch.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es für Exinda notwendig sein kann, Kundendaten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, um die hier genannten Support- und Reparaturpflichten zu erfüllen. Dies kann die Notwendigkeit beinhalten, Daten an verbundene Dritte zu übermitteln, die mit Exinda vertraglich verbunden sind, um die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu unterstützen. Dabei wird Exinda (i) diese Informationen schützen und vertraulich behandeln, (ii) diese Informationen nicht für andere als die oben genannten Zwecke verwenden und (iii) diese Informationen nicht an Dritte verkaufen, verteilen oder weitergeben.
Reparatur. Der Kunde, der die Hardware von Exinda entgegennimmt (entweder der Exinda-Wiederverkäufer oder -Distributor oder der Endkunde, je nach Fall), sollte die Hardware bei der Lieferung sorgfältig prüfen. Der Kunde sollte die Originalverpackung bei Erhalt der Hardware so lange aufbewahren, bis die Hardware installiert wurde und sich als funktionsfähig erweist.
Wenn die Hardware bei der ersten Lieferung beschädigt oder defekt ist (das Ankunftsdatum wird hier als "Lieferdatum" bezeichnet), muss der Kunde den Technischen Support von Exinda (Kontaktinformationen finden Sie auf der rel="noopener noreferrer" Exinda-Website unter https://www.exinda.com/support/contact oder an einem von Exinda benannten Nachfolge- oder verwandten Standort) innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Lieferdatum über den Zustand der Hardware informieren und gegebenenfalls Anweisungen zur Rücksendung einholen. Die Hardware muss dann unverzüglich an Exinda zurückgeschickt werden, damit sie nach Ermessen von Exinda repariert oder ausgetauscht werden kann (schreiben Sie bitte auf die Außenseite des Kartons die RMA-Nummer (Return Merchandise Authorization) und fügen Sie eine Kopie des RMA-Formulars bei, das Sie auf der oben genannten Website von Exinda finden). Exinda wird dann die Lieferung von temporärer oder permanenter Ersatzhardware veranlassen. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verpackung der Rücksendung der Hardware verantwortlich. Exinda kümmert sich um den Versand und die Versicherung.
Wenn der Kunde Exinda nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Lieferdatum benachrichtigt, (i) gelten die unten aufgeführten Rückerstattungsbedingungen nicht, (ii) trägt der Kunde die Kosten für die Rücksendung der Hardware zur Reparatur und (iii) wird beschädigte Hardware nicht angenommen.
Wenn die Hardware während der Garantiezeit (wie oben beschrieben), aber nach dem anfänglichen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nicht ordnungsgemäß funktioniert, muss sich der Kunde an den technischen Support von Exinda wenden, um das Problem zu bestätigen und gegebenenfalls Anweisungen für die Rücksendung zu erhalten. Die oben genannten RMA-Anweisungen gelten auch in diesem Fall. Der Kunde trägt die Versand- und Versicherungskosten für die Rücksendung der Hardware zur Reparatur.
Wenn die Hardware zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem Kauf durch den Kunden zur Reparatur oder zum Austausch zurückgeschickt wird und Exinda feststellt, dass die Garantie aus den oben genannten Gründen nicht anwendbar ist (siehe den Abschnitt "Eingeschränkte Garantien"), wird die Hardware nicht repariert und auf Kosten des Kunden an diesen zurückgeschickt, es sei denn, der Kunde genehmigt und bezahlt die Reparatur. Unabhängig davon, ob der Kunde die Reparatur genehmigt oder nicht, behält sich Exinda das Recht vor, eine "No Fault Found"-Gebühr zu erheben, wenn sich herausstellt, dass die Hardware nicht aufgrund eines Fehlers von Exinda defekt ist.
Jeder Exinda-Wiederverkäufer oder -Vertriebspartner, der am Kauf der Hardware beteiligt ist, ist nicht befugt, Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen der von Exinda hierin gewährten beschränkten Garantien vorzunehmen, obwohl ein solcher Wiederverkäufer oder -Vertriebspartner seine eigene Garantie zusätzlich zu der von Exinda gewährten Garantie anbieten kann.
Da die Hardware für die Verwendung von Softwareprogrammen, Daten und anderen Informationen konzipiert ist, wird dem Kunden empfohlen, regelmäßig Sicherungskopien der vom Kunden installierten Software und aller auf der Festplatte oder anderen Speichermedien der Hardware enthaltenen Informationen zu erstellen, um den Inhalt zu schützen und als Vorsichtsmaßnahme gegen mögliche Betriebsausfälle. Bevor der Kunde die Hardware zur Reparatur einschickt, wird ihm empfohlen, eine separate Sicherungskopie der Software und des Inhalts zu erstellen und alle Sicherheitspasswörter zu deaktivieren. Es ist möglich, dass der Inhalt der Festplatte des Kunden während der Reparatur verloren geht oder neu formatiert wird, und Exinda und/oder seine Beauftragten sind nicht verantwortlich für Schäden oder den Verlust von Programmen, Daten oder anderen Informationen, die auf dem Datenträger oder einem Teil der reparierten Hardware enthalten sind, noch für vom Kunden installiertes Zubehör, Teile oder externe Geräte. Die Hardware oder ein Ersatzprodukt wird dem Kunden in der Konfiguration zurückgegeben, in der sie ursprünglich gekauft wurde, vorbehaltlich der anwendbaren Updates. Der Kunde ist für die Neuinstallation aller anderen Softwareprogramme, Daten und Passwörter verantwortlich. Die Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten ist nicht durch die hierin enthaltene Garantie abgedeckt.
Erstattungsrichtlinie und Produktrückgabe. Exinda behält sich das Recht vor, von Fall zu Fall eine vollständige Rückerstattung eines Hardware-Kaufs zu genehmigen, wenn eine Rückerstattung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Lieferdatum beantragt wird. In solchen Fällen, in denen eine Rückerstattung genehmigt wird, gibt der Endbenutzer die Hardware an den Exinda-Distributor oder -Wiederverkäufer zurück, der das Produkt bestellt hat, oder direkt an Exinda, wenn der Endbenutzer die Bestellung selbst aufgegeben hat. Wenn die Hardware von einem Distributor oder Wiederverkäufer bestellt wurde, wird dieser Distributor oder Wiederverkäufer die Rückgabe der Hardware mit Exinda koordinieren. In jedem Fall ist der Kunde für die Versand- und Versicherungskosten sowie für alle Schäden an der Hardware verantwortlich, die auf dem Weg zu Exinda entstehen. Exinda behält sich das Recht vor, für solche Rücksendungen eine geringe Gebühr für die Wiedereinlagerung zu erheben.
Einschränkung der Haftung. Exinda haftet nicht im Rahmen einer anderen Vereinbarung zwischen dem Endbenutzer und einem Exinda-Wiederverkäufer oder -Distributor für die Bereitstellung von Support (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine erweiterte Garantie oder eine Support-, Service- oder Reparaturvereinbarung).
Sollte ein Verstoß gegen diesen Kaufvertrag festgestellt werden, haftet Exinda nicht für Beträge, die den Gesamtbetrag übersteigen, den der Kunde für den Kauf der Hardware im Rahmen dieses Kaufvertrags bezahlt hat. Mit Ausnahme der in der Garantie genannten Fälle und soweit gesetzlich zulässig, haftet Exinda nicht für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus einer Verletzung dieses Kaufvertrags ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nutzungsausfall, Einnahmeverluste, Verlust tatsächlicher oder erwarteter Gewinne (einschließlich entgangener Gewinne aus Verträgen), Verlust der Verwendung von Geld, Verlust erwarteter Einsparungen, Geschäftsverluste; Verlust von Gelegenheiten; Verlust des Firmenwerts; Verlust des Rufs; Verlust, Beschädigung oder Verfälschung von Daten oder Softwareprogrammen; oder jegliche indirekten oder Folgeschäden, wie auch immer sie verursacht wurden, einschließlich des Ersatzes von Geräten und Eigentum, jeglicher Kosten für die Wiederherstellung, Programmierung oder Reproduktion von Programmen oder Daten, die mit der Hardware gespeichert oder verwendet wurden, und jeglicher Versäumnisse bei der Wahrung der Vertraulichkeit der auf dem Produkt gespeicherten Daten. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen Tod oder Körperverletzung oder für die gesetzliche Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen und/oder Unterlassungen.
Nicht zum Wiederverkauf. Die Hardware darf vom Kunden nicht zum Weiterverkauf erworben werden, es sei denn, der Kunde ist ein rechtmäßiger und autorisierter Wiederverkäufer von Exinda-Produkten.
Hochriskante Nutzung. Der Kunde erwirbt die Hardware nicht wissentlich für die Verwendung in Verbindung mit risikoreichen Aktivitäten oder Aktivitäten mit verschuldensunabhängiger Haftung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Luft- und Raumfahrt, Brandbekämpfung, Polizeieinsätze, Fahrzeugeinsätze, Kraftwerkseinsätze oder Stromerzeugungsanwendungen, Transportmanagementsysteme, Militäreinsätze, Rettungseinsätze, Krankenhaus- und medizinische Einsätze oder Ähnliches), bei denen eine solche Verwendung zu Sach- oder Personenschäden führen oder beitragen könnte.
Hardware-Entsorgung/Recycling. Exinda wird die Hardware nach ihrer Verwendung auf Anfrage recyceln. Dementsprechend kann der Endbenutzer das Recycling der Hardware über den Exinda-Distributor oder -Wiederverkäufer veranlassen, der die Hardware verkauft hat. Jede Entsorgung oder Wiederverwertung der Hardware muss in Übereinstimmung mit den örtlichen behördlichen Vorschriften erfolgen.
Export. Der Kunde muss alle Exportgesetze und -beschränkungen und -vorschriften (i) des US-Handelsministeriums (siehe www.bis.doc.gov/licensing/exportingbasics.htm), des US-Finanzministeriums (Office of Foreign Assets Control) oder anderer US-Agenturen oder -Behörden und (ii) des Landes oder der Länder, in dem oder denen der Kunde ansässig ist, Geschäfte tätigt oder in das oder die er exportiert, einhalten. Darüber hinaus wird der Kunde die Hardware nicht unter Verletzung solcher Beschränkungen, Gesetze oder Vorschriften exportieren bzw. deren Export oder Reexport gestatten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der oben genannten Bestimmungen und sichert zu, dass er sich nicht in einem Land befindet, das Beschränkungen unterliegt, oder in einem solchen Land ansässig ist, oder unter dessen Kontrolle steht.
Gesamte Vereinbarung. Dieser Kaufvertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Angebote, Vereinbarungen, Absprachen, Verhandlungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand.
Trennbarkeit; Abtretung. Sollte eine Bestimmung dieses Kaufvertrags aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar sein, so wird die Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt oder beeinträchtigt. Die Untätigkeit von Exinda in Bezug auf eine Verletzung dieses Kaufvertrags durch den Kunden oder andere stellt keinen Verzicht dar und schränkt die Rechte von Exinda in Bezug auf eine solche Verletzung oder spätere Verletzungen nicht ein. Exinda behält sich ausdrücklich das Recht vor, diesen Kaufvertrag abzutreten und seine Verpflichtungen hieraus zu delegieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Exinda diesen Kaufvertrag oder seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten, zu delegieren oder anderweitig zu übertragen (sei es kraft Gesetzes oder anderweitig). Exinda kann die Erbringung von Reparaturdienstleistungen an Dritte abtreten.
Geltendes Recht; Beilegung von Streitigkeiten. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag oder einer Verletzung desselben ergeben, einschließlich seiner Auslegung, Erfüllung oder Beendigung, werden durch ein Schiedsverfahren endgültig entschieden. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache und in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen WIPO-Schiedsgerichtsordnung (Expedited Arbitration Rules) durchgeführt, die dieses Schiedsverfahren verwaltet. Das Schiedsverfahren, einschließlich der Verkündung des Schiedsspruchs, findet in Austin, Texas, USA, statt. Für die Zwecke dieses Schiedsgerichtsverfahrens unterliegt dieser Kaufvertrag texanischem Recht und ist nach diesem auszulegen. Die Entscheidung der Schiedsrichter ist für die Vertragsparteien bindend, und die Kosten des Schiedsverfahrens (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erstattung von Anwaltskosten an die obsiegende Partei) werden von den Schiedsrichtern festgelegt. Die Entscheidung der Schiedsrichter ist rechtskräftig und kann von jedem zuständigen Gericht bestätigt werden.
Ungeachtet der Bestimmungen dieses Abschnitts hat jede Partei das Recht, ein gerichtliches Verfahren gegen die andere Partei oder eine Person, die von, durch oder im Namen der anderen Partei handelt, einzuleiten, um die Rechte der einleitenden Partei aus diesem Vertrag durch Vertragsanpassung, spezifische Erfüllung, einstweilige Verfügung oder ähnliche billige Maßnahmen durchzusetzen.
Jegliche nicht-englische Übersetzung dieses Hardware-Verkaufsvertrags erfolgt aufgrund lokaler Erfordernisse und im Falle eines Streits zwischen der englischen und einer nicht-englischen Version ist die englische Version dieses Verkaufsvertrags maßgeblich.
Zuletzt aktualisiert: Dezember 15, 2017